aktualisiert: 18.07.2012 12:03 Uhr
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GEMÜNDEN
Escort-Lady zahlt keinen Unterhalt
Vor dem Amtsgericht: 42-Jährige verschwieg Einkünfte aus Nebentätigkeit
Eine Mail, die ihn nicht hätte erreichen sollen, brachte einen 47-Jährigen aus dem Raum Gemünden darauf, dass seine für die gemeinsame Tochter unterhaltspflichtige Ex-Frau eventuell mehr verdient, als sie selbst angibt: Die Mail enthielt einen Link auf die Internetseite einer Escort-Agentur, wo die 42-Jährige ihre Dienste als Callgirl anbot. Nun stand sie wegen Verletzung ihrer Unterhaltspflicht vor dem Amtsgericht in Gemünden. „Keinen Cent“ habe sie je an Unterhalt gezahlt, sagte ihr Ex-Mann.
Die seit 2006 getrennt lebenden Ex-Eheleute haben keinerlei Kontakt mehr miteinander. Damals habe ihr Ex-Mann sie zusammen mit ihrer älterer Tochter aus einer früheren Beziehung einfach hinausgeworfen, erzählte die 42-Jährige vor Gericht. Im Winter hat der 47-Jährige zudem das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zugesprochen bekommen. „Ich darf sie nicht sehen, es gibt keinen Kontakt, Geschenke werden zurückgeschickt“, klagte die 42-Jährige. Es sei ein ewiger Kampf zwischen den Ex-Eheleuten, der sie psychisch krank gemacht habe. Das Kind habe keinerlei Interesse an einem gemeinsamen Sorgerecht, sagte hingegen der Vater des Kindes vor Gericht.
Tochter als „Pfand“
„Es geht ihm nur darum, mich zu strafen“, glaubt die Angeklagte. Die Tochter, die er „massiv manipuliere“, verwende er als „menschliches Pfand“. Zudem setze er, der sie schon während der Ehe mehrfach betrogen habe, der Tochter laufend neue Frauen als Ersatzmutter vor die Nase Weil ihr Ex-Mann ja wohl genug verdiene und sie keinen Umgang mit dem Kind haben dürfe, sehe sie nicht ein, für das Kind zu zahlen.
Richter Alexander Milkau und der Staatsanwalt machten der Angeklagten mehrmals klar, dass sie nicht jetzt in der Strafverhandlung, sondern vor dem Familiengericht ihre Beschwerden vorbringen und Ansprüche geltend machen müsse. Wenn sie ihre Ansprüche nicht geltend mache, komme es eben dazu, dass das Kind als Spielball und Pfand zwischen den Eheleuten verwendet werden könne. So ungerecht es für sie scheinen mag, sagte der Staatsanwalt, aber der Gesetzgeber verlange eben, dass sie Unterhalt zahlt – „und das ist auch richtig so“. Auch Richter Milkau sagte, dass es nicht sein könne, dass die Allgemeinheit für das Kind zahlen müsse, das sie in die Welt gesetzt habe.
Escort-Service Privatsache
Die Verkäuferin ist im Jahr 2010 zu einer Filiale ihres Arbeitgebers von Frankfurt nach München gewechselt. Als der jedoch ihre Nebentätigkeit als Escort-Dame entdeckte, habe er ihr ein Ultimatum gestellt: Entweder sie beendet ihre Nebentätigkeit oder sie bekommt die Kündigung. Da sie den Escort-Dienst jedoch als ihre Privatsache empfand und nicht aufgeben wollte, wurde ihr kündigt.
Die zierliche Frau hat ihr Dasein als Escort-Dame wohl tatsächlich zu sehr als ihre Privatsache angesehen. Im München läuft gegen sie ein Verfahren wegen Betrugs, da sie in der darauf folgenden Zeit, als sie arbeitslos war, auch gegenüber der Arbeitsagentur ihre Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit verschwieg. Diese hätten sich auf 250 bis 750 Euro im Monat belaufen, sagte sie nun vor Gericht – was nach den Sätzen auf der Internetseite der Agentur ein bis drei zweistündigen Escort-Diensten im Monat entspräche. Der Tarif für ein gesamtes Wochenende hingegen liegt bei satten 1900 Euro. Einen Teil des Betrages, den sie in der Regel in bar erhalten habe, musste die 42-Jährige dabei immer an ihre Begleitagentur zahlen.
Nachdem sie im vergangenen Jahr wieder eine von einer Zeitarbeitsfirma vermittelte Arbeitsstelle in einer Kantine in München hatte, diese sie aber körperlich zu stark belastet habe, habe sie sich wieder kündigen lassen.
Psychische Betreuung
Seitdem ist sie arbeitslos und steht unter psychischer Betreuung. Seit Mai sei sie nicht mehr als Escort-Dame tätig. „Wenn man unterhaltspflichtig ist, ist man dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um Einkommen zu erzielen“, so Richter Milkau.
Da er erst im Gerichtssaal von dem in München laufenden Betrugsverfahren erfuhr, will er nun zunächst weitere Informationen von dort einholen. Zudem will er die Einkünfte der Angeklagten polizeilich nachermitteln lassen. Das Verfahren ist bis dahin ausgesetzt.
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Die neuesten Kommentare
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bkohlhepp (18 Kommentare) am 17.07.2012 16:38
Da hat sich wohlirgendwer gedacht, dass das doch kein schlechter Artikel ist und hat ihn noch mal reingestellt. |
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Wi127 (801 Kommentare) am 17.07.2012 09:52
Dieser Artikelwar doch neulich schon mal drin...? |
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